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GEOTECHNISCHE MESSUNGEN

Prüfung von Ankern und Verpresspfählen

Die Anwendung vorgespannter und nicht vorgespannter Verankerungen unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Anforderungen ergeben sich aus den anzuwendenden Regelwerken DIN EN 1537 bzw. DIN SPEC 18537 für Verpressanker, der der DIN EN 14199 bzw. DIN SPEC 18539 für Mikropfähle, der DIN EN 1536 bzw. DIN SPEC 18140 für Bohrpfähle, der DIN EN 12699 bzw. DIN SPEC 18538 für Verdrängungspfähle sowie den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen für die Ankersysteme. Neben der Prüfung und Überwachung der Lage, Neigung, Tiefe der Anker und der Überwachung der Baustoffe ist gemäß den geltenden Vorschriften im Rahmen der Bauausführung die Eignungs- und Abnahmeprüfung von Ankern vorgeschrieben.

Unsere Leistungen:

  • Planung, Durchführung und Auswertung von Eignungs- und Abnahmeprüfungen an Verpressankern

  • Zug- und Druckprüfung an Verpresspfählen und pfahlartigen Gründungselementen

  • Messungen mittels kalibrierter, digitaler Messinstrumente

  • Vorortauswertung der Messergebnisse

  • Erstellung geotechnischer Messberichte mit grafischer Darstellung und Auswertung der Ergebnisse

Erschütterungsmessungen n. DIN 4150

Erschütterungsimmissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. In der DIN 4150 sowie im § 3 Abs. 1 BImSchG sind Beurteilungsmaßstäbe für die Grenzen der Schädlichkeit von Erschütterungsimmissionen, die auf Gebäude und auf Menschen in Gebäuden bei üblicher Nutzung einwirken, angegeben. Werden diese Beurteilungsmaßstäbe eingehalten, ist immer auch der Gefahrenschutz, insbesondere der Gesundheitsschutz von Menschen, sichergestellt. Nach DIN 4150 wird zwischen Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude und Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden differenziert.

a) Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude

Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude übersteigen die Grenze der schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie geeignet sind, erhebliche Nachteile hervorzurufen. Unter Nachteilen sind dabei Vermögenseinbußen, insbesondere durch Schäden an Gebäuden und Gebäudeteilen, zu verstehen. Die Verminderung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit eines Gebäudes ist in der Regel ein erheblicher Nachteil. Durch Erschütterungen entstandene Schäden an Gebäuden, die deren Standfestigkeit beeinträchtigen, sind stets als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen. Im Übrigen hängt die Bewertung von Erschütterungseinwirkungen von der Gebäudeart und der Nutzung der Bauten ab. Bei Wohngebäuden und in ihrer Konstruktion und/oder ihrer Nutzung gleichartigen Bauten sowie bei besonders erhaltenswerten (z.B. unter Denkmalschutz stehenden) Bauten sind darüber hinaus Erschütterungseinwirkungen als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen, wenn sie

  • Risse im Putz von Decken und/oder Wänden,

  • Vergrößerung von bereits vorhandenen Rissen in Gebäuden oder

  • Abreißen von Trenn- und Zwischenwänden von tragenden Wänden oder Decken verursachen.

Die Immissionswerte für die Beurteilung der Einwirkungen auf Gebäude sind nach der Gebäudeart und nach der Dauer der Einwirkungen gestaffelt. Grundlage hierfür sind die Anhaltswerte nach DIN 4150 Teil 3, die Zuordnung der Gebäude zu den Zeilen nach Tabelle 1 erfolgt durch Inaugenscheinnahme.

b) Erschütterungseinswirkungen auf Menschen in Gebäuden

Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden können insbesondere erhebliche Belästigungen hervorrufen. Belästigungen ergeben sich aus der negativen Bewertung von Erschütterungseinwirkungen und deren Folgeerscheinungen (z.B. sichtbare Bewegungen oder hörbares Klappern von Gegenständen). Zur Belästigung tragen auch die mit Erschütterungen verbundenen Beeinträchtigungen bestimmungsgemäßer Nutzungen von Gebäuden und Gebäudeteilen bei. Die Erheblichkeit hängt nicht nur vom Ausmaß der Erschütterungsbelastung, sondern auch von anderen Faktoren ab, siehe DIN 4150 Teil 2, Nr.2, die die Zumutbarkeit für den betroffenen Menschen bestimmen.


Die DIN 4150 Teil 2 enthält Immissionswerte in Abhängigkeit von Gebietsart und Tageszeit der Einwirkungen. Die Zuordnung des Einwirkungsortes zu den Gebietsarten ist nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:

Maßgeblich für die Zuordnung sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. Anhaltspunkte für eine voraussehbare Entwicklung der baulichen Nutzung geben Flächennutzungs-, Stadtentwicklungs- oder Sanierungspläne.

Eine schematische Zuordnung der in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen festgesetzten baulichen Nutzung zu den entsprechenden Gebieten darf nicht vorgenommen werden, weil die Gebietseinteilung der Baunutzungsverordnung-BauNVO, neben der Schutzbedürftigkeit vor Erschütterungseinwirkungen auch andere städteplanerische Erfordernisse zu berücksichtigen hat

Verformungsmessungen und Spannungsmessungen

Für die Anwendung der Beobachtungsmethode nach DIN EN 1997 (EC 7) sowie für komplexe Bau- und Erdbaumaßnahmen wird vielfach das Verhalten des Baugrundes / der Bauwerke mittels verschiedener messtechnischer Hilfsmittel überwacht. Die iBEG mbH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Geotechnischen Messwesens von der Planung bis zur Ausführung und Auswertung der Messergebnisse an.

Projekt- und anwendungsbezogen erfolgt die Aufstellung von Messkonzepten zur Messung von

  • Verformungen

  • Verschiebungen

  • Lasten / Kräften

  • Spannungen (Erddruck, Wasserdruck)

  • Dehnungen

REFERENZEN

Referenzen

MÜHLHAUSEN

OU Mühlhausen | Messteschnische Begleitung der Dammbauwerke im Konsolidationsverfahren.

BAD LANGENSALZA

OU Bad Langensalza | Messteschnische Begleitung der Erdbauwerke.

MÜHLHAUSEN

OU Mühlhausen | Probedamm, Geotechn. Messbericht zum Probedamm und Schlussfolgerungen für die Ausführungsplanung der Seitenablagerung.

FEUDENHEIM

Schleuse Feudenheim | Eignungsprüfung Verpressanker mit Prüfbericht.

EIBACH

Schleuse Eibach | Östliche Kammerwand, Durchführung Ankerprüfung Prüfbericht.

REMSCHEID

Neubau Parkhaus, Ermittlung der Tragfähigkeit von Bauwerksankern - Probebelastung.

LEIPZIG

Tiefgarage Bundesverwaltungsgericht | Ermittlung der Tragfähigkeit von GEWI-Pfählen - Probebelastung.

EISENACH

Wartburg |Tugendpfad, Ermittlung der Tragfähigkeit von GEWI-Pfählen.

MÜHLHAUSEN

Sanierung Altenpflegeheim, Probebelastung an SV-Pfählen.

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